Club der Anhänger alter Renault

Club des Amateurs d'anciennes Renault

C.A.R.



Versicherung

Von Gesetz wegen gibt es bei der Haftpflichtversicherung keinen Unterschied bei Oldtimer. Die Versicherungen bieten jedoch bei spezieller Anfrage individuell auch günstigere Prämien an. Die Voraussetzungen dazu sind allgemein neben einem versicherten Hauptfahrzeug als Alltagsauto auch das Alter des Fahrzeugs (min. ca. 25 bis 30 Jahre) und eine Mitgliedschaft in einen registrierten Oldtimerclub. Bei der Kfz-Steuer gibt es für Oldtimer keinerlei Vergünstigung.

In Österreich gibt es allerdings die Möglichkeit die Kennzeichen bei einer Zulassungsstelle für einen beliebigen Zeitraum von mindestens 45 Tage bis zu einen Jahr zu hinterlegen. Dann zahlt man nur die aliquote Prämie und die Kfz-Steuer monatlich. Zu empfehlen bei typisierten historischen Kraftwagen die eine Beschränkung von 120 Tagen im Jahr auferlegt haben.

Alternativ gibt es immer noch das so genannte Wechselkennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge, hier ist nur das leistungsstärkste Fahrzeug für Versicherungen und Kfz-Steuer maßgebend.

Grundsätzlich empfehlen wir, speziell nach einer Restaurierung, vor Anmelden eines Oldtimers das Fahrzeug von der Versicherung oder einen anerkannten Sachverständigen besichtigen zu lassen, um im Schadensfall den Wert und den Zustand festzuhalten.
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