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1902

Wien

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2002

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Bulletin

Nennung

*

 

 

 

 

 

 

C.A.R. Autriche
Postfach  318
A-1210 Wien

 

 

 

AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN       

der Jubiläumsfahrt Paris - Wien 2002         

 

Nennformular          

 

Art. 1 – ART DER VERANSTALTUNG

1.1    Die Fahrt Paris – Wien ist eine touristische Veranstaltung für historische Fahrzeuge zum 100. Jubiläum des Rennens von 1902.

1.2    Die Veranstaltung findet vom 23. bis 29. Juni 2002 von Paris bis Wien statt, es werden soweit möglich die originalen Strecken von 1902 befahren.

 

Art. 2 – ORGANISATION

2.1        Veranstalter ist der Club der Anhänger alter Renault Österreich - C.A.R. Autriche,  unterstützt vom C.A.R. Ile de France, 4CV Club Suisse Romande, Automobilclub Ile de France und örtlichen Organisationen.

2.2        Fahrtleitung: Brigitte Gepperth – C.A.R. Österreich

2.3        Der C.A.R. Österreich ist Mitglied im Österreichischen Motor Veteranen Verband ÖMVV und somit in der FIVA.

2.4        Alle Teilnehmer bestätigen mit ihrer Anmeldung die Anerkennung der vorliegenden Ausschreibungsbedingungen.

 

Art. 3 – STRECKENFÜHRUNG

3.1        Die Gesamtstrecke von ca. 1500 km wird in 6 Etappen zurückgelegt.

3.2        Die Strecke führt über Haupt- und Nebenstraßen unter Einhaltung der entsprechenden Straßenverkehrsordnung von Paris nach Wien. Es sind auch Steigungen und Gefälle von ca. 17% zu bewältigen, im Falle extremer Steigungen oder Gefälle wird sich der Veranstalter um Hilfestellung bemühen.

3.3        Begleitfahrzeuge des Veranstalters stehen während der Veranstaltung zur Verfügung.

3.4        Am Samstag, den 29. Juni 2002 werden sich in Wien weitere historische Fahrzeuge den Teilnehmerfahrzeugen der Fahrt Paris – Wien anschließen, um einen Korso entlang der Ringstraße und Prater Hauptallee in die Krieau durchzuführen, wo die Abschlussveranstaltung stattfinden wird.

 

Art. 4 – TEILNAHMEBERECHTIGTE FAHRZEUGE

4.1        Teilnahmeberechtigt sind Fahrzeuge aller Marken vor Baujahr 1935 und – nach Verfügbarkeit von Plätzen – Fahrzeuge der Marke Renault bis 1960.

4.2        Außer PKW können vom Veranstalter auch Lieferwagen, LKW, Busse, Militärfahrzeuge etc. akzeptiert werden.

4.3        Die Anzahl der Fahrzeuge ist mit 50 beschränkt.

4.4        Alle Fahrzeuge müssen zum Verkehr zugelassen und versichert sein, sowie den Vorschriften betreffend die Verkehrssicherheit entsprechen. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich sicherzustellen, dass sich sein Fahrzeug in einem für die Veranstaltung notwendigen Zustand befindet. Probe- oder Überstellungskennzeichen sind nach Rücksprache mit dem Veranstalter möglich.

4.5        Das Fahrzeug muss für eine Durchschnittsgeschwindigkeit von mindestens 30 km/h, sowie Steigungen oder Gefälle von ca. 17% geeignet sein.

4.6        Ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Veranstalters dürfen auf dem Fahrzeug keine Werbe- oder Firmenaufschriften angebracht werden.

 

Art. 5 – ZULASSUNG VON TEILNEHMERN UND FAHRERN

5.1        Alle Teilnehmer müssen das Nennformular vollständig ausfüllen und unterschreiben.

5.2        Das Nenngeld muss zu den genannten Terminen auf dem Veranstaltungskonto des C.A.R. Österreich eingelangt sein.

5.3        Jeder Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der dem Fahrzeug entsprechenden Kategorie sein.

5.4        Für Kinder können nach Rücksprache entsprechende Arrangements getroffen werden.

5.5        Die Mitnahme von Haustieren wird nicht in allen Hotels erlaubt und muss daher im voraus mit dem Veranstalter abgesprochen werden.

 

Art. 6 – NENNUNG

6.1        Nennschluss ist der 31. März 2002 = Datum des Zahlungseingangs der Anzahlung von 50% auf dem Veranstalterkonto.

6.2        Die Nenngebühr beinhaltet die angegebenen Leistungen. Die vom Veranstalter beigestellten Werbeträger sind sichtbar am Fahrzeug anzubringen.

6.3        Für jedes Teilnehmerfahrzeug ist ein eigenes Anmeldeformular auszufüllen, sowie ein Foto in guter Qualität beizufügen. Das Formular ist zu senden an: Brigitte Gepperth - C.A.R. Club der Anhänger alter Renault – Postfach 318 – A-1210 Wien – Österreich oder per e-mail: info@paris-wien.com (bitte nicht größer als 1Mb, Foto als jpg).

6.4        Das Nenngeld in EUR ist ausschließlich per Überweisung spesenfrei auf das Veranstaltungskonto des C.A.R. Nr. 00755 477 858 – BLZ 20151 – Bank Austria Wien – zu begleichen.

6.5        Jede Änderung eines Fahrzeugs muss schriftlich und unter folgenden Bedingungen vorgenommen werden:

a)      Freie Änderungsmöglichkeit vor dem 31/03/2002 bei gleichwertigem Fahrzeug.

b)      Danach unterliegt die Annahme der Änderung der Entscheidung des Veranstalters.

c)      Jedes Ersatzfahrzeug muss den angeführten Teilnahmebedingungen entsprechen.

6.6        Ein Rücktritt von der Teilnahme muss schriftlich mitgeteilt werden, das Nenngeld wird  rückerstattet wie folgt:

a)      Vor dem 15.05.2002 – Gesamtbetrag abzüglich 50%

b)      Nach dem 15.05.2002 Rückerstattung nach Ermessen des Veranstalters.

c)      Bei Ablehnung der Nennung durch den Veranstalter wird der bereits einbezahlte Betrag rückerstattet.

6.7        Im Falle einer Absage durch den Veranstalter erfolgt die Rückerstattung des Nenngeldes abzüglich anteiliger Organisationskosten. Höhere Gewalt entbindet den Veranstalter von seinen Pflichten.

6.8        Es können nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Nennformulare angenommen werden.

6.9        Informationen und Ausschreibungen sind auf Anfrage per Fax: +431 2022757, Telefon: +431 2022710 (abends oder Band) oder per e-mail: info@paris-wien.com erhältlich.

 

Art. 7 – VERSICHERUNG und HAFTUNG

7.1        Die Teilnehmer haben dafür zu sorgen, dass sie und ihre Fahrzeuge gemäß den geltenden Rechten in den jeweiligen Ländern ausreichend versichert sind.

7.2        Der Teilnehmer ist alleine für sein Fahrzeug und dessen Verkehrssicherheit  verantwortlich, sowie für die Befolgung der Straßenverkehrsordnung.

7.3        Der Veranstalter kann nicht für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht werden, die in Verbindung mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen.

7.4        Für die Inanspruchnahme eines Fahrzeugtransportes oder Garagierung besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz und somit auch keine Haftung.

7.5        Sitz des Veranstalters und Gerichtsstand ist Wien. Die offizielle Sprache ist Deutsch.

7.6        Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er auf eigenes Risiko und Verantwortung teilnimmt und gegebenen Falls die entsprechenden Konsequenzen trägt, sowie keinesfalls rechtliche Schritte gegen den Veranstalter unternimmt.

 

Art. 8 – DIVERSES

8.1        Die Veranstaltung erfolgt allgemein nach den Richtlinien der FIVA. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, Änderungen vorzunehmen sowie Durchführungsbestimmungen zu erlassen.

8.2        Eine Schnittgeschwindigkeit von 50 km/h darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung oder Nichtbefolgung von Anweisungen des Veranstalters zieht den sofortigen Ausschluss des Teilnehmers nach sich.

8.3        Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Veranstaltung abzusagen, die Streckenführung zu ändern oder Anmeldungen abzulehnen.

 

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1902 RETRO 2002

 

copyright © 2002 michael gepperth