|
HOME
1902WienStartRetro19651977Photo2002*
C.A.R. Autriche Postfach 318 A-1210 Wien
|
AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN
der Jubiläumsfahrt Paris - Wien 2002
Art.
1 – ART DER VERANSTALTUNG 1.1
Die Fahrt Paris –
Wien ist eine touristische Veranstaltung für historische Fahrzeuge zum 100.
Jubiläum des Rennens von 1902. 1.2
Die Veranstaltung findet
vom 23. bis 29. Juni 2002 von Paris bis Wien statt, es werden soweit möglich
die originalen Strecken von 1902 befahren. Art.
2 – ORGANISATION 2.1
Veranstalter ist der
Club der Anhänger alter Renault Österreich - C.A.R. Autriche, unterstützt vom C.A.R. Ile de France, 4CV Club Suisse
Romande, Automobilclub Ile de France und örtlichen Organisationen. 2.2
Fahrtleitung:
Brigitte Gepperth – C.A.R. Österreich 2.3
Der C.A.R. Österreich
ist Mitglied im Österreichischen Motor Veteranen Verband ÖMVV und somit in der
FIVA. 2.4
Alle Teilnehmer bestätigen
mit ihrer Anmeldung die Anerkennung der vorliegenden Ausschreibungsbedingungen. Art.
3 – STRECKENFÜHRUNG 3.1
Die Gesamtstrecke
von ca. 1500 km wird in 6 Etappen zurückgelegt. 3.2
Die Strecke führt
über Haupt- und Nebenstraßen unter Einhaltung der entsprechenden Straßenverkehrsordnung
von Paris nach Wien. Es sind auch Steigungen und Gefälle von ca. 17% zu bewältigen,
im Falle extremer Steigungen oder Gefälle wird sich der Veranstalter um
Hilfestellung bemühen. 3.3
Begleitfahrzeuge des
Veranstalters stehen während der Veranstaltung zur Verfügung. 3.4
Am Samstag, den 29.
Juni 2002 werden sich in Wien weitere historische Fahrzeuge den
Teilnehmerfahrzeugen der Fahrt Paris – Wien anschließen, um einen Korso
entlang der Ringstraße und Prater Hauptallee in die Krieau durchzuführen, wo
die Abschlussveranstaltung stattfinden wird. Art.
4 – TEILNAHMEBERECHTIGTE FAHRZEUGE 4.1
Teilnahmeberechtigt
sind Fahrzeuge aller Marken vor Baujahr 1935 und – nach Verfügbarkeit von Plätzen
– Fahrzeuge der Marke Renault bis 1960. 4.2
Außer PKW können
vom Veranstalter auch Lieferwagen, LKW, Busse, Militärfahrzeuge etc. akzeptiert
werden. 4.3
Die Anzahl der
Fahrzeuge ist mit 50 beschränkt. 4.4
Alle Fahrzeuge müssen
zum Verkehr zugelassen und versichert sein, sowie den Vorschriften betreffend
die Verkehrssicherheit entsprechen. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür
verantwortlich sicherzustellen, dass sich sein Fahrzeug in einem für die
Veranstaltung notwendigen Zustand befindet. Probe- oder Überstellungskennzeichen
sind nach Rücksprache mit dem Veranstalter möglich. 4.5
Das Fahrzeug muss für
eine Durchschnittsgeschwindigkeit von mindestens 30 km/h, sowie Steigungen oder
Gefälle von ca. 17% geeignet sein. 4.6
Ohne vorherige
schriftliche Einwilligung des Veranstalters dürfen auf dem Fahrzeug keine
Werbe- oder Firmenaufschriften angebracht werden. Art.
5 – ZULASSUNG VON TEILNEHMERN UND FAHRERN 5.1
Alle Teilnehmer müssen
das Nennformular vollständig ausfüllen und unterschreiben. 5.2
Das Nenngeld muss zu
den genannten Terminen auf dem Veranstaltungskonto des C.A.R. Österreich
eingelangt sein. 5.3
Jeder Fahrer muss im
Besitz eines gültigen Führerscheins der dem Fahrzeug entsprechenden Kategorie
sein. 5.4
Für Kinder können
nach Rücksprache entsprechende Arrangements getroffen werden. 5.5
Die Mitnahme von
Haustieren wird nicht in allen Hotels erlaubt und muss daher im voraus mit dem
Veranstalter abgesprochen werden. Art.
6 – NENNUNG 6.1
Nennschluss ist der
31. März 2002 = Datum des Zahlungseingangs der Anzahlung von 50% auf dem
Veranstalterkonto. 6.2
Die Nenngebühr
beinhaltet die angegebenen Leistungen. Die vom Veranstalter beigestellten
Werbeträger sind sichtbar am Fahrzeug anzubringen. 6.3
Für jedes
Teilnehmerfahrzeug ist ein eigenes Anmeldeformular auszufüllen, sowie ein Foto
in guter Qualität beizufügen. Das Formular ist zu senden an: Brigitte Gepperth
- 6.4
Das Nenngeld in EUR
ist ausschließlich per Überweisung spesenfrei auf das Veranstaltungskonto des
C.A.R. Nr. 00755 477 858 – BLZ 20151 – Bank Austria Wien – zu begleichen. 6.5
Jede Änderung eines
Fahrzeugs muss schriftlich und unter folgenden Bedingungen vorgenommen werden: a)
Freie Änderungsmöglichkeit
vor dem 31/03/2002 bei gleichwertigem Fahrzeug. b)
Danach unterliegt
die Annahme der Änderung der Entscheidung des Veranstalters. c)
Jedes Ersatzfahrzeug
muss den angeführten Teilnahmebedingungen entsprechen. 6.6
Ein Rücktritt von
der Teilnahme muss schriftlich mitgeteilt werden, das Nenngeld wird
rückerstattet wie folgt: a)
Vor dem 15.05.2002
– Gesamtbetrag abzüglich 50% b)
Nach dem 15.05.2002
Rückerstattung nach Ermessen des Veranstalters. c)
Bei Ablehnung der
Nennung durch den Veranstalter wird der bereits einbezahlte Betrag rückerstattet. 6.7
Im Falle einer
Absage durch den Veranstalter erfolgt die Rückerstattung des Nenngeldes abzüglich
anteiliger Organisationskosten. Höhere Gewalt entbindet den Veranstalter von
seinen Pflichten. 6.8
Es können nur
vollständig ausgefüllte und unterschriebene Nennformulare angenommen werden. 6.9
Informationen und
Ausschreibungen sind auf Anfrage per Fax: +431 2022757, Telefon: +431 2022710
(abends oder Band) oder per e-mail: info@paris-wien.com
erhältlich. Art.
7 – VERSICHERUNG und HAFTUNG 7.1
Die Teilnehmer haben
dafür zu sorgen, dass sie und ihre Fahrzeuge gemäß den geltenden Rechten in
den jeweiligen Ländern ausreichend versichert sind. 7.2
Der Teilnehmer ist
alleine für sein Fahrzeug und dessen Verkehrssicherheit verantwortlich, sowie für die Befolgung der Straßenverkehrsordnung. 7.3
Der Veranstalter
kann nicht für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht werden, die
in Verbindung mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen. 7.4
Für die
Inanspruchnahme eines Fahrzeugtransportes oder Garagierung besteht seitens des
Veranstalters kein Versicherungsschutz und somit auch keine Haftung. 7.5
Sitz des
Veranstalters und Gerichtsstand ist Wien. Die offizielle Sprache ist Deutsch. 7.6
Der Teilnehmer bestätigt
mit seiner Unterschrift, dass er auf eigenes Risiko und Verantwortung teilnimmt
und gegebenen Falls die entsprechenden Konsequenzen trägt, sowie keinesfalls
rechtliche Schritte gegen den Veranstalter unternimmt. Art.
8 – DIVERSES 8.1
Die Veranstaltung
erfolgt allgemein nach den Richtlinien der FIVA. Der Veranstalter behält sich
jedoch das Recht vor, Änderungen vorzunehmen sowie Durchführungsbestimmungen
zu erlassen. 8.2
Eine
Schnittgeschwindigkeit von 50 km/h darf zu keinem Zeitpunkt überschritten
werden. Eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung oder Nichtbefolgung von
Anweisungen des Veranstalters zieht den sofortigen Ausschluss des Teilnehmers
nach sich. 8.3
Der Veranstalter behält
sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Veranstaltung abzusagen, die
Streckenführung zu ändern oder Anmeldungen abzulehnen.
Ausschreibung und Nennformular als download
|
copyright © 2002 michael gepperth
|